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Für Deutschsprechende 

 

Deutschsprechende, die in Dänemark wohnhaft sind, können sich auf deutsch an das Gericht wenden und sich in deutscher Sprache bei Anfrage in der Information der Hauptgerichtsstelle und bei der Geschäftsstelle in Tønder beraten lassen. Zuschriften werden nach Eingang auf deutsch beantwortet.

Deutschsprechende, die in Dänemark wohnhaft sind, haben bei Gerichtsverhandlungen Anspruch auf unentgeltlichen Beistand eines Dolmetschers. Das Gericht bittet, zeitig vor der Gerichtsverhandlung über den Bedarf an Beistand eines Dolmetschers, unterrichtet zu werden.

Til top Sidst opdateret: 01-07-2010 
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